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ARMUT KRANK UND BEHINDERT RECHT

Schuften im Augiasstall: Gendefekte vererben- ja, Geld vererben- nein. Erbrechtlicher Betrug ermöglicht dauerhaftes Abschieben von schwerkranken Kindern in die Sozialhilfe.

Kann ein armer und schwerkranker Mensch überhaupt seine erbrechtlichen Ansprüche durchsetzen oder muss er sich betrügen lassen und Sozialhilfe dauerhaft beziehen, weil die Politik kein faires Verfahren im Erbrecht will. Versuche der Beweissicherung im Zeitalter, wo zu hohe Sozialkosten moniert werden. Im Steuerrecht gibt es mit § 30 Abs. 5 AO eine Offenlegung der Daten, …