Eene meene Muh und raus bist Du: de facto sollen Arme nicht am Rechtssystem teilnehmen!
Die niedrigen Rechtsanwaltsgebühren bei Prozesskostenhilfe, und daran ändert auch die 10 bzw. 20 prozentige Erhöhung ab 2021, letztere im Sozialrecht, wirken derart, dass arme Personen und solche mit Hemmnissen nur schwer eine Vertretung finden. Besonders betroffen, Personen mit speziellem Beratungsbedarf. Richtig ist natürlich, dass bei Gewinnen der Gegner die gesetzlichen Gebühren bezahlten muss. Dennoch steht …