Mit anderen Worten, wenn wegen einer Sanktion das Existenzminimum um 30 Prozent gekürzt werden kann, ist auch eine 30 prozentige Kürzung des Existenzminimum rechtens, denn es kann damit hinreichend gelebt werden so das (deutsche) reasoning. Zum einen geht es hier um kein zu sanktionierendes Fehlverhalten, zum anderen hat das vorgenannte Urteil ja gar nicht geprüft, ob dies auch bei Krankheit und Behinderung, systemischen, multisystemischen Erkrankungen zulässig ist. Da hier ja schon ganz andere Lebenshaltungskosten abseits der erhobenen Norm entstehen. Sodann bekommt die Antragstellerin ihr Existenzminimum gerade nicht, weil ja die Mehrbedarfe nicht gezahlt werden, aber schon anfallen. Wer es wagt, bei den Sozialbehörden krankheitsbedingte Mehrbedarfe zu beantragen, den erwartet Ableismus und Diskriminierung- sie bekommt erst einmal das physische Existenzminimum entzogen. Achja die gute alte deutsche Tradition des Bestrafens, an Schwachen zu vollziehen. Was wär dies Land ohne sie….
Das Sozialamt übersieht, dass eine existenzielle Notlage besteht und geltend gemacht wurde.
Denn wegen Seltener genetischer Erkrankung und Multimorbidität fallen hohen Mehrbedarfe an und es besteht Unterversorgung in der Krankenversorgung (http://www.gegenmacht.net/diskriminierung-unbekannt-seltene-krankheiten-multimorbitaet/). Alle diese Leistungen werden verweigert und müssen vorfinanziert werden, Dennoch werden kontinuierliche Regelleistungen der Existenzsicherung ad hoc eingestellt.
The same procedure es every year: seit November ausstehend: Kosten für Gas und Nachzahlung Gas. Seit Bezug von aufstockender Sozialhilfe wegen niedriger Erwerbsminderungsrente, im September 2021 wurden die Leistungen die ersten zwei Jahre im Herbst ankündigungslos komplett eingestellt, seitdem „nur“ noch für die Heizkosten. Die regelmässig mit Eilanträgen erzwungen werden müssen.
Das menschenwürdige (sozio-kulturelle) Existenzminimum ist individuell zu berechnen (BVerfG in 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09). Sowohl das SGB II, als auch das SGB XII sehen Mehrbedarfe vor. Berlit, Conradis, Pattar „Existenzsicherungsrecht“ (2019, S. 593) schreiben, dass einige Situationen dafür geradezu prädestiniert sind, so Krankheit und Behinderung. Dese Anträge waren zu Beginn des Sozialhilfebezugs gestellt worden, bei Erstantrag und nach Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente.
Im Sozialamt Pankow, unter grüner, dann linker Leitung ist man der Meinung, dass es grundsätzlich in Ordnung ist, erst einmal keine Heizkosten zu bezahlen, weil:
a) das BVerfG (Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16)entschieden hat, dass eine 30% Kürzung des Existenzminimum in Ordnung ist, zwar als Sanktion, aber das linksgrüne Bezirksamt meint, dass dies daher generell zu übertragen ist, also eine nur 70% Leistung hinreichend ist, auch wenn kein sanktionswürdiges Verhalten vorliegt.
b) sodann mein das Bezirksamt Pankow, dass das Pflegegeld ein Schonvermögen als nicht anrechenbares und geschütztes Einkommen darstellt und daher erst einmal für die Finanzierung der Heizkosten eingesetzt werden kann. Es muss sich dann halt entschieden werden, zwischen Heizen und Pflege.
Daher gäbe es kein Eilbedürfnis. Das Bezirksamt wird sich für die Übernahme der Heizkosten angemessen Zeit lassen. Dies wurde am 22.12.2023 mitgeteilt. Bis dato ist nichts passiert.
Aktuell ist dies besonders prekär, denn seit Ende April 2023 ist eine schwere Komplikation eingetreten. Bereits am 07.06. war ein MRT des Schädels verordnet worden. Da es in Berlin keine Termine gab, wurde am 25. Juli die KVB angefragt- allerdings ergebnislos. Sodann war eine Zweitmeinung nötig, da ein vorgeschlagene Standardeingriff bei der Grunderkrankung mit hohem Risiko behaftet sind und ausweislich Fachliteratur und Befunden Hinweise vorliegen, dass der Wirkmechanismus ein anderer ist.
Daher waren seit über einem halben Jahr zwei Termine an Unikliniken im Rheinland abgemacht gewesen, die für die Grunderkrankung Fachstellen haben. Es ist üblich, dass man bei Seltenen Erkrankungen reisen muss. Sodann sind auch im Februar 2024 weitere auswärtige Klinikbesuche abgemacht, weil die Untersuchung für eine weitere Komorbidtät (leider haben genetische Erkrankungen oft eine schwere Belastung und viele Komorbiditäten, weil das ganze System, der ganze Organismus betroffen ist) seit Herbst 2021 von der Krankenkasse verweigert wird, so dass diese im Rahmen einer Studienteilnahme absolviert wird. Man bekommt bei einer Seltenen Erkrankung nicht die Behandlung, die es ausweislich internationaler Fachliteratur braucht- wiewohl es keine nationalen Leitlinien gibt.
Wegen des Bahnstreiks waren plötzlich weitere Kosten angefallen (http://www.gegenmacht.net/alltagsdiskriminierung-seltene-erkrankung-bahn/):
neue Tickets bei einem alternativen Anbieter, damit die dringenden Kliniktermine ggehalten werden konnten;
eine weitere Übernachtung- weil mit diesem früher angereist werden muss, um den ersten Termin zu halten.
Eine Freundin hat die zusätzlich notwendige Übernachtung bezahlt und ein weiterer Freund Geld für die neuen Tickets geliehen. Vielen Dank!!! Sonst hätte wieder 9 Monate auf dringende Untersuchung bei schwerer Komplikation und Zweitmeinung wegen hohen Eingriffsrisiko gewartet werden müssen.
Mittlerweile gibt es nur noch knapp 40€ bis zum Monatsende, auch die dringend benötigten orthopädischen Schuhe können nicht abgeholt werden.
Zudem bestehen hohe Ausgaben um um die betrogenen Ansprüche im Erbrecht geltend machen zu können (hierzu wird noch veröffentlicht: da ein Anwalt für das Prozesskostenhilfeverfahren Geld nimmt, wird dieses selber betrieben. Für dieses fallen an: Papier, Toner, Fax, Gebühren Priobriefe für Schriftsätze und Beweise an das Gericht, Kopien für den Gegner; Speichermittel, Kamera und Kopien aus der juristischen und medizinischen Fachbibliotheken (da krankheitsbedingt nicht mehr lange gesessen werden kann, wird diese dort besorgt und dann im Bett studiert, wegen der Augenerkrankung braucht es auch Ausdrucke; Sachrecherche, hier auch Reisekosten zu Archiven und Zeugengespräche; Beglaubigungen, Kosten für Behördenleistungen, etc.. Im Prinzip müssen Arme, Personen in multiplen Problemlagen sich betrügen lassen. Es ist im Existenzminimum nicht vorgesehen, rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Werdegang der Diskriminierung und de facto Sanktionierung am Sozialamt Pankow:
S 70 SO 1611 /21 ER Am 18.11.21 u.A. Brennstoffbeihilfe, Gas, Mehrbedarf Ernährung und am 01.12.21 weil die ergänzende Sozialhilfe nicht überwiesen worden war (http://www.gegenmacht.net/schikane-sozialbehoerden-entziehen-existenz/).
S 184 SO 1416/22 ER Am 03.10.22 Regelsatz, Heizkosten (Gas, Brennstoffbeihilfe), Mehrbedarf Merkmal G u.A. abzüglich EURente (http://www.gegenmacht.net/ukraine-umverteilung-kriegslasten-sozialhilfe-fuer-hiesige-eingestellt/).
S 88 SO 926/23 ER Am 01.06.23 wegen Zahlung einer Brennstoffbeihilfe für Winter 23/24 und Zahlung des monatlichen Gasabschlags in Höhe von 39€ Eilklage, der seit Dezember nicht mehr gezahlt wurde (http://www.gegenmacht.net/menschenunwuerdig-diskriminierend-sozialamt-pankow-keine-heizkosten-weil-30-prozent-unter-regelsatz-ok/).
Ausweislich des ärztlichen Attests liegt krankheitsbedingt einen erhöhten Energiebedarf, u.A. muss Krankenzimmertemperatur sein, vor.
Bereits hier war erklärt worden, es kann sich auch nicht auf BVerfG Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 berufen werden, dass eine 30% Sanktion noch als zulässig erachtet. Zum einen geht es hier um kein zu sanktionierendes Fehlverhalten, zum anderen hat das vorgenannte Urteil ja gar nicht geprüft, ob dies auch bei Krankheit und Behinderung, systemischen, multisystemischen Erkrankungen zulässig ist. Da hier ja schon ganz andere Lebenshaltungskosten abseits der erhobenen Norm entstehen. Sodann bekommt die Antragstellerin ihr Existenzminimum gerade nicht, weil ja die Mehrbedarfe nicht gezahlt werden, aber schon anfallen.
In diesem Zusammenhang wird erinnert an:
„Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wesentlich gleiches willkürlich ungleich und wesentlich ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfG 4, 144, 155, st. Rspr.).
„Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muss“ (BVerfGE 1, 14,52, st. Rspr.).
„Dies ist (nur) dann der Fall, wenn der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigten, sie so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen“ (BVerfG 9, 201, 206; 38, 187, 197 f.).
Das Pflegegeld ist nicht für Kosten der Lebenshaltung einzusetzen. Das Pflegegeld solle zunächst die vielfältigen Aufwendungen für die häusliche Pflege abdecken; es solle außerdem pflegebedürftige Menschen in die Lage versetzen, mit Hilfe ausreichender Barmittel die Pflegebereitschaft von nahestehenden Personen oder Nachbarn anzuregen und zu erhalten, indem sie durch Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe ausdrückten (BVerwG, Urt. v. 4.06. 1992 – 5 C 82/88, Rn. 11).
Eine außergewöhnliche Notlage ist gegeben, existenzielle Nöte richten sich nach den Lebensumständen (BSG Urteil v. 21.09.2017 – B 8 SO 5/16 R)- mögen die genannten Summen für die hier Lesenden auch gering sein, für die Antragstellerin sind diese nicht zu erbringen.
„Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzes kommt eine Befriedigungsverfügung in vorweggenommener Erfüllung des Hauptsacheanspruchs in Betracht, wenn das Unterbleiben der einstweiligen Verfügung zu einer existenziellen Notlage oder zu irreparablen Schädigungen des Antragstellers führt und keine vergleichbaren Nachteile zulasten des Antragsgegners einzutreten drohen.“ (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2022 – 26 W 5/22, Ls 1)
„Die Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG dient grundsätzlich der „Abwendung“ wesentlicher Nachteile und ist deshalb gegenwartsbezogen, d.h. sie setzt eine noch bestehende Notlage voraus. Ein Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen in der Vergangenheit kommt dann in Betracht, wenn die Notlage in die Gegenwart fortwirkt (Nachholbedarf) und den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (st.Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 1. August 2005 – L 7 AS 2875/05 ER-B – und vom 13. Oktober 2005 – L 7 SO 3804/05 ER-B – < beide juris >).“ (OLG Hamm 29.11.91- 26 W 15/91 NJW- RR 1992, 640).
Nichts destotrotz wurde im November 2023 schon wieder schikaniert. Das Sozialamt Pankow nimmt die Sach- und Rechtslage nicht zur Kenntnis.
„F. hat drei Kinder, sie ist alleinerziehend. Ihr Bürgergeld wird zum 1.12. komplett eingestellt. Der Grund? Sie hat aus einem Heizkosten-Guthaben laufende Kosten gezahlt. Sie hätte das Guthaben beim Jobcenter melden müssen, worauf es ihr vom Regelsatz abgezogen worden wäre. „Ich weiß nicht, wie ich Strom, Miete, Weihnachten unter einen Hut kriegen soll“, sagt F. Vorläufige Leistungseinstellungen sind besonders perfide. Selbst wer schnell reagiert, steht erstmal vor dem Nichts. Das ist übrigens eine so genannte „Ermessenentscheidung“. Die Person hinterm Schreibtisch könnte auch anders handeln.“ (https://www.freitag.de/autoren/helena-steinhaus/verein-zur-unterstuetzung-von-buergergeld-empfaenger-innen-kleine-grosse-rettungen)
Auch hier, wäre es durchaus möglich, die Heizkosten zu bezahlen- zumal ja auch nichts verschwiegen wurde. Aber die Sachbearbeiterin stellt die Zahlung aktiv ein. Wiewohl aus den Anträgen hervor geht, dass eine schwere Erkrankung und ein erheblicher Mehrbedarf vorliegt.
Diese Diskriminierung wird angedeihen gelassen, weil Mehrbedarfe geltend gemacht wurde- wiewohl diese Ansprüche sachlich und rechtlich bestehen, soll es de facto nicht dazu kommen.
Bereits im ALG 2 Bezug wegen Erwerbsunfähigkeit, wurden beim Jobcenter Pankow in 2019 sukzessive Anträge formuliert, Mehrbedarf Ernährung, Mehrbedarf Mobilität (wegen Gehbehinderung), Bekleidung etc.. Diese Anträge wurden nicht nur abgelehnt, sondern es wurde insgesamt dreimal bei sich bietender Gelegenheit, das Alg2 nicht mehr bezahlt, indem die Weiterbewilligungsanträge einfach nicht mehr bearbeitet wurden. Dies hatte erst ein Ende nachdem beim dritten Mal ein gerichtliches Eilverfahren anhängig gemacht wurde.
Die betroffene Person war dann bis zu einer Woche am Monatsanfang ohne Geld. Dies ist als Angriff auf die physische Existenz werten, die Monatsmiete muss am Monatsanfang spätestens am dritten Werktag entrichtet werden. In einer Stadt mit akuten Wohnungsmangel und absurd hoher Mietenspekulation ist man seine Wohnung so sehr schnell los und kann dann auf der Strasse sein Dasein fristen, was wiederum der Behörde Geld spart. Auch ist ja dann die Lebenszeit deutlich reduziert.
Die Betroffene schrieb die links-grünen Bezirks- und LandespolitikerInnen an- niemand interessierte sich.
Im Oktober 2022 war der linksgrüne Bezirk, Bürgermeister Benn, Stadträtin für Soziales Koch und die Sozialsenatorin Kipping angeschrieben worden- es antwortete niemand. Am Juni 2023 waren die linke Statdrätin für Soziales, Krössin, die Sozialsenatorin Kiziltepe (SPD) angeschrieben worden- es antwortete niemand. Augenscheinlich ist es mit dem offiziellen Bekenntnis zum Schutz vor Diskriminierung in der Praxis nicht weit her.
Die Grünen schreiben, in „Parlament und Bundesregierung arbeiten wir an … einem effektiven Schutz vor Diskriminierung und individuell passenden Unterstützungsleistungen“ (https://www.gruene-bundestag.de/themen/behindertenpolitik).
Die Partei die Linke schreibt: „Menschen mit Behinderungen sind überproportional oft erwerbslos, von Sozialhilfe abhängig… . Sie sind erheblich stärker von Armut bedroht und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ihnen erschwert. … Inklusion- und Teilhabepolitik muss ressortübergreifend als menschenrechtliche Aufgabe gestaltet werden.“ (https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/menschen-mit-behinderungen/).
Die SPD interessiert sich ausschliesslich für Behinderte, die noch am Arbeitsmarkt einsetzbar sind (https://www.spdfraktion.de/themen/behindertenpolitik).
Wie auf die Beschwerde in der Senatsverwaltung Justiz reagiert wird, ist noch offen. Die vormalige Bürgermeisterin Giffey leitete die Beschwerde dorthin.
Andere Parlamentsparteien werden hier gar nicht erst erwähnt, das C in der CDU steht nicht für christlich, sondern capitalistisch, die FDP interessiert sich für Behinderte auch nur im Rahmen der Verwertbarkeit und die AFD hat keine Behindertenpolitik.
Fazit: Behindertenfreundlichkeit ist in Deutschland eine Behauptung. In der Praxis werden schwere Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen begangen.
Wer in Deutschland schwerkrank ist, nicht mehr arbeiten kann und arm ist, bekommt eine Sonderbehandlung, die dem herrschenden Zeitgeist entspricht- in dem fein abgestuften Klassensystem gilt- je weiter unten, desto schlechter soll es den Betroffenen ergehen. Ihnen wird nicht nur die angemessene Leistung über Jahrzehnte verweigert, sondern sie werden auch schikaniert, wenn sie ihren Rechtsanspruch geltend machen.
Deutschland möchte Vorbild sein, gleichzeitig soll aber unten gespart werden. Mittlerweile ganz offen geht es um die Finanzierung der Interessen von internationalen Konzernen. Umverteilung nach oben braucht jeden Cent. Man darf gespannt sein, wie die neuen Sparmassnahmen zuschlagen. Ein moralisch völlig verkommenes Land- entgegen der Selbstbelobigung der politischen VertreterInnen,