Sind die Bedarfe von armen Kranken überhaupt gedeckt?
Ich suche jemanden, der in der nächsten Wahlperiode eine kleine Anfrage zur Situation chronisch Erkrankten und Behinderten, insbesondere von systemisch Erkrankten und, Multimorbiden, an seltenen Krankheiten Erkrankten, Erwerbsminderungs- und Altersrentner*innen und Niedrigeinkommern an die Bundesregierung machen kann.
2018 rügte der UN-Sozialausschuss die BRD und forderte u.A. eine höhere Grundsicherung, die Hartz IV Sätze seien zu niedrig. D.h. diese sind für chronisch Kranke, insbesondere für systemisch Erkrankte, Multimorbide etc. dann erst Recht nicht hinreichend, weil sie sich ja an den Bedarfen von Gesunden orientieren und überdies davon ausgehen, dass keiner dauerhaft auf Hartz IV angewiesen ist (UN-Sozialausschuss fordert höhere Grundsicherung in Deutschland 03.11.2018, Sonntagsblatt, https://www.sonntagsblatt.de/artikel/menschen/un-sozialausschuss-fordert-hoehere-grundsicherung-deutschland). Die schlechte Versorgung und wirtschaftliche Vulnerabilität dieser Personengruppen beschreibt auch der Deutsche Ethikrat (https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Pressemitteilungen/pressemitteilung-06-2018.pdf).
Sind hier die Mehrbedarfe bei Bezug von Sozialleistungen oder niedrigem Einkommen sichergestellt?
Oder müssen diese Mehrbedarfe bei Sozialleistungsbezug erklagt werden. Wie viele Klagen sind seit der Öffnungsklausel ab 2011 bei Gericht anhängig oder waren anhängig? Wie viele im SGB II, und wie viele im SGB XII? Durch wie viele Instanzen? Welche Kosten fielen für die Steuerzahlerin an? Wie viele Klagen waren erfolgreich? In welcher Höhe wurde der durchschnittliche Mehrbedarf ausgeurteilt? In welchen Regelbedarfen gab es Mehrbedarfe? Welche Personen davon, waren systemisch erkrankt, multimorbide oder an seltenen Krankheiten erkrankt?
Wie werden diese Bedarfe bei niedrigem Einkommen gedeckt? Werden Anträge nach § 73 SGB XII gestellt? Wo wird über diese Möglichkeit aufgeklärt? Wie ist die Beratung von Behörden dazu?
Ist überhaupt sichergestellt, dass diese Personen geistig, körperlich und technisch in der Lage, die entsprechenden Anträge zu stellen und nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen?
Zur Behandlung von Personen bei Beantragung Schwerbehindertenausweis mit weiteren Merkmalen, die an einer Erkrankung litten, die nicht in den Versorgungsleitlinien genannt wurde: wie oft wurden die Anträge abgelehnt bzw. eine niedrigere Einstufung vorgenommen, wie oft wurde die Erkrankung anerkannt (oder behauptet, diese läge nicht vor)? Wie oft wurde bei der Bearbeitung durch die Versorgungsämter die rechtliche Frist ausgeschöpft, wie oft musste Untätigkeitsklage erhoben werden, wie oft wurden seitens des Versorgungsamts noch unbegründete Einwände vorgebracht, um die Bearbeitungs- und Zahlungsfrist noch weiter zu verzögern? Wie viele Klagen wurden zur Erlangung des beantragten Grades/Merkmals seit 2005 (Ablösung des alten Bundessozialhilfegesetz und Arbeitslosenhilfe) eingereicht? Wie viele waren erfolgreich? Welche Kosten trug die Steuerzahlerin? In wie vielen Verfahren wurde die Kompetenz des von den Versorgungsämtern beauftragten Gutachtern angezweifelt? Welche Massnahmen ergreifen die Versorgungsämter, um sicherzustellen, dass sich die beauftragten Gutachter bei seltenen Krankheiten auskennen?
Summa summarum, welche Massnahmen ergreift die Bundesregierung überhaupt um sicherzustellen, dass diese Personengruppen angemessen versorgt werden und die Massgaben des Bundesverfassungsgerichts (Individuelles Existenzminimum muss sichergestellt werden, Sehhilfen gehören zum Existenzminimum und sind nicht hinreichend in diesem eingestellt. Besonders Fehlsichtige bekommen nur anteilig über die Krankenkasse finanziert, auch kein Brillengestell, hingegen weniger Fehlsichtige diese komplett über SGB II und SGB XII)? Wird bei letzterem Punkt überhaupt das Diskriminierungsverbot eingehalten?