ALLTAGSDISKRIMINIERUNG KLASSISMUS KRANK UND BEHINDERT

Moderne Kommunikationsmittel unzureichend im Existenzminimum, nicht finanzierbar bei Multimorbidität. Konsequenz keine Teilhabe und Wahrung von Rechten möglich.

Moderne Kommunikationsmittel sind im Existenzsicherungsrecht bisher ungenügend eingestellt. 2017 waren im Regelsatz für die Ansparung eines Computers 2,52 € mtl. vorgesehen (steigt pro Jahr anteilig mit der Erhöhung um die allgemeine Teuerungsrate- allerdings steigen Lebensmittel und Energie, die den größten Teil des Regelsatzes aus machen deutlich höher, um kurz die grundlegende Problematik der Regelsatzberechnung zu skizzieren). Personen mit höheren Gesundheitsausgaben als die Norm, sicher bei seltenen, systemischen Erkrankungen und multimorbiden Personen der Fall, können hier gar nichts ansparen, sondern müssen ihre erhöhten Gesundheitsausgaben damit querfinanzieren.

BVerfG Beschluss vom 23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12 weist auf die Unterdeckung bei (Mobilität), Gesundheitsleistungen und Haushaltsgeräten hin (Rn. 120). Der Auflage an den Gesetzgeber, die Möglichkeit eines Zuschusses zu schaffen, wurde insofern nachgekommen, als dass nach 7 Jahren, seit dem 01.01.2021 mit der Neufassung des § 21 Abs. 6 SGB II diese Möglichkeit besteht. Auch beim Bürgergeld bleibt problematisch, dass das Existenzminimum zu niedrig ist, da es u. A. diese Ausgaben weiterhin ungenügend enthält. Und in der Folge auch Personen mit niedrigem Einkommen hier Finanzierungsprobleme haben.

Dies hat sich auch beim Bürgergeld nicht geändert (
https://www.buerger-geld.org/news/digitale-teilhalbe-fuer-jeden-pc-handy-tablet-auch-mit-buergergeld/).

Die Bundesministerin für Familie erklärte, dass Digitalisierung eine Chance für ältere Menschen sei (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/digitalisierung-bietet-grosses-potenzial-fuer-aeltere-menschen-159742). Übersehen wurde allerdings die steigende Zahl von ArmutsrentnerInnen, die gar nicht die finanziellen Voraussetzungen mitbringen.

Vieles lässt sich nur noch digital regeln, so zum Beispiel ist das 48€ Ticket nur digital erhältlich, aber auch Energieanbieter kommunizieren nur noch so.

Bei Schwerkranken ist der Bedarf noch höher.
Bei Seltener Erkrankung- die internationale Fachliteratur ist nur online verfügbar.
Durch die Erkrankung ist die Mobilität eingeschränkt, online kann an Betroffenengruppen teilgenommen werden.
Erleichtert den Behördenkontakt, Bereitstellen von Nachweisen (Drucker, Scanner). Zur gesundheitlichen Versorgung muss bei Seltenen Erkrankungen extra Anträge bei der Krankenkasse gestellt werden.
Wegen der Erkrankung kann nur noch gering handschriftlich verfasst werden, die Hilfsmittel werden daher benötigt.
Wegen krankheitsbedingter Sehprobleme können Dokumente größer gestellt werden (PC).
Wegen krankheitsbedingter Asthenie, Probleme mit Propriozeption, Haltung, Muskelschwäche, Fatigue und Schmerzen (Belastung im Alltag ist schon hoch, wegen instabilem Bindegewebe) kann die zusätzliche Belastung durch Aufsuchen von diesen Geräten an anderen Orten, Copyshop, bei Freunden, Postversand, Einwurf Hausbriefkasten etc. beendet werden. Und damit sind Kapazitäten frei für die physiotherapeutischen Übungen zum gezielten Muskelaufbau (es ist auch schwer einsehbar, andere Personen im Rahme der Pflege zu schicken, da deren Hilfe und Zeit schwerpunktmässig Haushaltsführung, Körperpflege und Begleitung benötigt wird).

Behinderte Personen im Sozialhilfebezug haben die Möglichkeit nach SGB IX Teilhabeleistungen zu beantragen.

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