Im Zuge von Corona Massnahmen wird übersehen, dass Menschen  mit Behinderungen diskriminiert werden. Personen mit gravierenden Erkrankungen, können FFP2 Masken nicht immer tragen, auch OP Masken nicht über Stunden. Die Verfasserin lebt ohnehin krankheitsbedingt sozial distanziert, hin und wieder allerdings möchten durchaus Einkäufe selber getätigt werden.

Obwohl es ärztliche Atteste gibt und eine erhebliche Anzahl von Geschäften, die dies verstehen. Aber auch eine Anzahl, wo man außerordentlich unfreundlich diskriminiert wird. Man begreift gar nicht, dass das Tragen von FFP2 Masken eben nicht immer möglich ist. An gibt an, nur den Verordnungen zu folgen, hat diese aber wohl nicht genau studiert und übersehen, dass § 2 Abs. 3 Vierte Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
eben aus diesen Gründen eine Befreiung vorsieht. Es ist hier ganz egal, dass hier wieder behinderten Menschen diskriminiert werden. Weil dies einfach furchtbar ist, werden hier diese Orte benannt.

Der Sache wegen, Lychener Str. 47, 10437 Berlin, https://der-sache-wegen.de/

Dussmann, Friedrichstr. 90, 10117 Berlin, https://www.kulturkaufhaus.de/de/start

Dennree, Filiale Danziger Str. 73-77, 10405 Berlin