KLASSISMUS KRANK UND BEHINDERT RECHT

Sozialamt Pankow verursacht dauerhaften Sozialhilfebezug, weil es die Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche de facto verhindert. Drohender Schaden für Staatskasse und Steuerzahlerin min. 300.000€!

Nötige Kosten zur Geltendmachung des Anspruchs wegen ständiger Unterdeckung des Regelsatzes können hierfür bald nicht mehr erbracht werden können. Prognostizierter Schaden für die Steuerzahlerin min. 300.000€. Das Bund und Land Probleme wegen zu hoher Kosten, darunter Sozialausgaben haben und Berlin sogar Zahlungsunfähigkeit drohen soll, ist unglaubwürdig. Dem grünlinken Bezirksamt ist es deutlich egal. Noch ist erkennbar, dass deren parteipolitische Bekenntnisse zum Schutz Behinderter und Armer mehr sind als blosse Theorie.


Seit Beginn der wegen geringer Erwerbsminderungsrente ergänzend seit September 2021 bezogenen Sozialhilfe „erfindet“ Sachbearbeiterin Bräuker eine Schikane nach der anderen, um den Regelsatz zu mindern. Justitiarin Joost liefert Begründungen: Behinderte haben zu viel Geld, Behinderte können mit weniger auskommen.

Zuerst wurde das Rentendarlehen, obwohl dem wegen Unterdeckung wegen Mehrbedarf wegen Seltener Komplexer Erkrankung widersprochen war, einfach weiter abgezogen, dann wurde ohne Anlass zweimal die Leistung unangekündigt komplett eingestellt, dreimal die Heizkosten nicht bezahlt und zuletzt ein Guthaben in Abzug gebracht, das fast dreimal so hoch ist wie die erhaltene und mitgeteilte Betriebskostenrückzahlung.

Justitiarin Jost gab vor Gericht folgende Begründungen ab:
das Pflegegeld ist für die Heizkosten einzusetzen- nach deren Meinung müssen Existenzleistungsbeziehende sich eben entscheiden, gepflegt werden oder heizen;
da das Existenzminimum auch ausreichend ist, wenn sanktioniert wird, reicht eine geringere Leistung, auch wenn keine Sanktion vorliegt- also: weil Verbrecher ins Gefängnis gehen, können auch Nicht-Verbrecher im Gefängnis sein. Man sollte nicht glauben, dass derart rechtsferne Meinungen im grünlinken Sozialamt ein Zuhause haben.

Was stört denn jetzt? Dass Behinderte Menschen Pflegegeld bekommen, deren VorfahrInnen nicht die Güte hatten, im deutschen Faschismus abgelebt zu werden? Oder das kranke Menschen heizen müssen, Anspruch auf den Regelsatz haben?

Wie soll man solche Personen bezeichnen? Was ist da los im Sozialamt Pankow? Augenscheinlich stört es, wenn behinderte Menschen den Regelsatz, Heizkosten und Pflegegeld erhalten.

Die Betroffene muss Personen mit solchen Verhalten und Gedankengut wie folgt bezeichnen:
Schikaneuse und Irma Grese des Sozialamt Pankow, Sachbearbeiterin Bräukern und Justiziarin Jost, vorsitzende Ideologin der Sonderrechtszone.

Groteskerweise wird § 26 SGB XII angeführt, hier darf gekürzt werden, und zwar, wenn Vermögen nicht angegeben wird. Hier wird ja gerade versucht Vermögen zu erreichen und den Sozialhilfebezug zu beenden. Offensichtlich möchte das Sozialamt den Vermögenserhalt verhindern und die Betroffene dauerhaft im Sozialhilfesystem halten. Während versucht wird, die Sozialhilfe zu beenden, indem gegen den erbrechtlichen Betrug vorgegangen wird (http://www.gegenmacht.net/zur-hilfe-migrantin-betruegt-schwerbehinderte-um-erbe-arme-koennen-recht-nicht-durchsetzen/), was leider kostenaufwändig ist, sorgt das Sozialamt Pankow dafür, dass dies erschwert oder verunmöglicht wird, indem wieder einmal grundlos die Sozialhilfe reduziert wird. Daher können die hohen Sozialausgaben gerade nicht beklagt werden. Denn die Betroffenen werden im System gehalten, weil sie die Geltendmachung ihrer erbrechtlichen Ansprüche nicht finanzieren können.

Übergangen wird zudem, dass wegen Seltener genetischer Erkrankung und Multimorbidität Mehrbedarfe bestehen (http://www.gegenmacht.net/diskriminierung-unbekannt-seltene-krankheiten-multimorbitaet/).

Wegen der sehr niedrigen Erwerbsminderungsrente (die wegen ihrer Geringfügigkeit auch immer niedrig bleiben wird) ist die betroffene Person auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Wenn sie ihre erbrechtlichen Ansprüche nicht geltend machen kann, weil ja sehr deutlich Betrug im Raum steht, wird die Steuerzahlerin einspringen müssen.

Es besteht ein gesamtwirtschaftliches Interesse da diese als Erwerbsminderungsrentnerin dauerhaft, also lebenslänglich auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sein wird, also hierfür Steuermittel bindet.

Trotz schwerer Krankheit ist die Lebenserwartung nicht reduziert. Bei einem Ansatz von min. 80 Jahren und einem Ansatz von min. 700€ an Sozialleistungen mtl., zumindest einige Mehrbedarfe werden gerichtlich erreicht werden, Mietsteigerungen sind nicht auszuschliessen, dürfte eine Schätzung von gesamt 300.000€ nicht zu gering angesetzt zu sein.

Zumal politisch die steigenden Sozialkosten beklagt werden. So im Papier vom BMF vom 17.08.2023 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Presse/Namensartikel/2023/2023-08-17-finanzpolitische-zeitwende.html) zum Haushalt 2024 und Planung bis 2027 heißt es auf

S. 11: „Darüber hinaus sind schon heute enorme zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt aufgrund steigender Sozialausgaben absehbar, langfristig insbesondere in den Bereichen Rente, Gesundheit und Pflege aufgrund der steigenden Kosten der Alterung. Angesichts vieler nicht disponibler Ausgabeposten müssen wir einer zunehmenden „Versteinerung“ des Bundeshaushalts entgegenwirken. Aus Sicht des BMF ist es daher insgesamt geboten, die Steigerung der Sozialausgaben unter Kontrolle zu bringen. Dazu gehört die Treffsicherheit von Sozialleistungen zu erhöhen,..“

S. 10: „Die zunehmende Alterung der Gesellschaft setzt die Sozialversicherungssysteme langfristig unter Druck und bewirkt strukturelle Defizite in den Bereichen Rente, Gesundheit und Pflege. …. Der für zusätzliche Ausgaben in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands verwendbare Spielraum im Bundeshaushalt ist durch diese Vorbindungen gering und wird absehbar immer geringer.

Eingangs werden einige Massnahmen benannt, die im aktuellen Haushalt nötig sind, z.B., S. 2, den Zuschuss des Bundes zu GKV dynamisch anwachsen zu lassen, auf den Zuschuss zur Pflegeversicherung wurde verzichtet, der zusätzliche Zuschuss zur DRV wird abgesenkt. weitere Schritte werden folgen müssen.

Die aktuelle Presseerklärung des Rechnungshof von Berlin (https://www.berlin.de/rechnungshof/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1429692.php) erklärt, dass die Berliner Finanzen bald nicht mehr tragfähig sind, wenn das Ausgabenniveau weiter so bleibt.

Die Bemühungen den Leistungsbezug zu beenden und die Staatskasse zu entlasten, werden vom Sozialamt Pankow gezielt torpediert. Eine eidesstattliche Versicherung und Hinweis dazu, wurde nicht wahrgenommen, sondern weiter mit der unberechtigten Leistungskürzung fortgefahren.


Den Schaden nicht von den öffentlichen Kassen, von der Steuerzahlerin abzuwenden, zumindest zu minimieren wäre schon anbetrachts der Kassenlage aktuell und auch in der zukünftigen Entwicklung schlechterdings nicht zu rechtfertigen.

Der Fall ist auch geeignet, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern

Die Kosten für Kommunikationsmittel sind ohnehin unzureichend im Regelsatz eingestellt, so dass es sozusagen an Stift und Papier fehlt, um die Rechte geltend zu machen (http://www.gegenmacht.net/kommunikationsmittel-unzureichend-keine-teilhabe-wahrung-von-rechten/). Und leider ist es sehr aufwändig, diese Rechte im Erbrecht geltend zu machen, also auch ohne anwaltliche Vertretung im Pkh Verfahren fallen erhebliche Kosten an (http://www.gegenmacht.net/schuften-im-augiasstall-armen-und-kranken-teilhabe-am-erbrecht-erschwert/).

Im Detail:

Aktuell hat das Sozialamt Pankow ein Guthaben in Abzug gebracht, das fast dreimal so hoch war, wie es die Betriebskostenzurückzahlung eigentlich war. Diese nicht bestehende Rückzahlung soll auch monatlich zu mit knapp 36€ zu tilgen sein. Argumentiert wurde mit § 26 SGB XII- hier muss mit einer reduzierten Leistung zurecht gekommen werden, wenn der Leistungsbezug herbeiführt wurde oder versucht wurde, diesen zu erhöhen. Das ist geradezu grotesk, denn hier wird ja gerade versucht aus dem Leistungsbezug herauszukommen.

Übergangen wurde auch, dass wegen der Seltenen genetischen Erkrankung und Multimorbidität das Existenzminimum ohnehin nicht gedeckt ist. Sanktionsregeln im SGB II auch die Sanktionen nach § 26 SGB XII nur dann verfassungsgemäß, wenn sie eine zulässige Ausgestaltung des Rechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darstellen (https://www.bundestag.de/resource/blob/415182/816498db4108daaee9dc6418412b851e/wd-3-260-12-pdf-data.pdf).

Die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ist bislang weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung behandelt worden.

Sodann müsste auch zu entscheiden sein, ob jemand, der versucht, aus dem Leistungsbezug herauszukommen und hieraus einen erheblichen Kraft- und Kostenaufwand hat, zu sanktionieren bzw. dessen Existenzminimum zu unterdecken ist und ob dann wegen einer solchen Unterdeckung die erbrechtlichen Verfahren einzustellen sind und man dann bis ans Lebensende im Hilfebezug verbleiben wird, da das fragliche Testament eine Strafklausel aufweist.

Es kann auch nicht sein, dass Sozialbehörden mit Arbeit überfrachtet sind, denn hier wurden ständig neue Methoden der Schikane ausprobiert.

Zunächst wurde versucht, zweimal die Sozialhilfe einfach so einzustellen:
http://www.gegenmacht.net/schikane-sozialbehoerden-entziehen-existenz/
Verfahren am SG im November 2021- Az. S 70 SO 1611 /21 ER,
Verfahren am SG im Oktober 2022- Az. S 184 SO 1416/22 ER.

Dann wurden zweimal die Heizkosten nicht bezahlt:
http://www.gegenmacht.net/menschenunwuerdig-diskriminierend-sozialamt-pankow-keine-heizkosten-weil-30-prozent-unter-regelsatz-ok/
Verfahren am SG im Mai 2023- Az. S 88 SO 926/23 ER,
und aktuell Az. S 92 SO 2327/23 ER
.

Dann wurde argumentiert, dass eine 30prozentige Unterdeckung in Ordnung ist, weil auch Personen mit Sanktion 30 Prozent unterdeckt werden können, also können auch Personen ohne Sanktion 30 Prozent unterdeckt werden. Welcher Rechtsgedanke dahinter stehen soll, wird allerdings nicht erläutert. http://www.gegenmacht.net/diskriminiert-wegen-behinderung-und-armut-sozialamt-pankow-reduziert-existenzminimum-um-30-prozent/

Nachdem all dies am Sozialgericht gescheitert war, wurde zuletzt die Idee mit dem abzuziehenden Guthaben, das in deutlich übersetzt ist, ausprobiert. Man sieht mit welche penibler Sorgfalt und Ausdauer schikaniert wird. Die Wiederholung beweist auch die Absicht.

Daher derzeit noch anhängig am SG unter S 92 SO 2327/23 ER- mit Nichtzulassungsbeschwerde, da die Richterin Dorn den mehrfach gehaltenen Vortrag, eingangs mit über 8 Seiten Studien zur unzureichenden Versorgung von Seltenen Erkrankungen im Existenzminimum und ärztlichen Attesten zu Mehrbedarfen nicht in der Lage war zu lesen oder zu verstehen zu wollen (http://www.gegenmacht.net/diskriminierung-unbekannt-seltene-krankheiten-multimorbitaet/). Auch deswegen dürfte das Sozialamt Pankow nicht abziehen, aber Rechtslagen haben hier noch nie interessiert.

Offensichtlich ist dem Sozialamt Pankow unter grünlinker Leitung ja gar nicht an einem Ende des Leistungsbezugs gelegen. Es erstaunt, mit welcher Chuzpe den Behörden, im übrigen selber Steuerfinanziert, nicht daran gelegen ist, mit dem Geld sorgsam umzugehen, sondern auf die Steuerzahlerin abwälzen und kein Problem damit haben, für einen erheblichen Schaden zu sorgen.

Die grünlinke Politik hat nichts dagegen, denn es war mehrmals Amtsleitung und Bezirksleitung angeschrieben worden. Reaktion- keine. Vielleicht mag man auch keine Behinderten in Pankow- sie sollen die Wohnungen für Wohlhabende räumen.

In 2022 die Amtsleiterin Cordelia Koch (Bündnis 90/Die Grünen) und mit ihr Bezirk, Senatsverwaltung Soziales und die Bürgermeisterin Giffey- lediglich letztere reagierte und stellte den Kontakt zu SenJustV, Seniasgiva, LADG Ombudsstelle her.
Brief download (http://www.gegenmacht.net/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-Bezirk-ua-2022.pdf)

In 2023 die Amtsleiterin Dominique Krössin (Die Linke) und die Senatorin für Soziales, Kiziltepe (SPD).
Brief download (http://www.gegenmacht.net/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-Bezirksstadtraetin-Senias-2023.pdf)

Also de facto sind Grüne und Linke weder moralisch, noch Gerechtigkeitsorientiert, noch setzen sie sich außerhalb ihrer wohlklingenden Theorienwolke tatsächlich für Arme und Behinderte ein. Es ist vielmehr derselbe politische Duktus seit den man in der Soziologie und Literatur beschrieben findet: von Haffner, Mann (Heinrich), Tucholsky….

Man hat hier eine schönes bundesrepublikanisches Sittengemälde, eine deutliche Illustration des hier herrschenden Klassismus:
oben wird Betrügerinnen zu Lasten der Staatskasse der rote Teppich ausgerollt:
http://www.gegenmacht.net/schuften-im-augiasstall-armen-und-kranken-teilhabe-am-erbrecht-erschwert/
http://www.gegenmacht.net/zur-hilfe-migrantin-betruegt-schwerbehinderte-um-erbe-arme-koennen-recht-nicht-durchsetzen/

Unten wird ohne Vergehen bestraft, auch wenn dies zur Folge hat, dass die Steuerzahlerin bis zum Lebensende einspringen muss.

Geradezu absurd ist es dann, politisch die hohen Sozialausgaben zu beklagen- denn der vorliegende Fall zeigt ja gerade, dass der Sozialhilfebezug gerade herbei geführt wird. Unten wird schikaniert, koste es, was es wolle. Ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit ist hierein nicht zu entdecken, dafür aber Klassismus und Klassenjustiz. Dazu eine Behindertenrechtsanwältin: es wird nicht die Armut bekämpft, sondern die Armen!

Ein Staatswesen, dessen einzelne Glieder so handeln, dürfte für keinen guten Eindruck bei den BürgerInnen sorgen. Da werden auch keine Demokratieschulungskurse nützen.

Jede Person, der man das bisher erzählt, ist sehr nachdenklich geworden. Sehr schnell kommen eigene Erlebnisse, etwa wenn mal vergessen wird, Rundfunkbeitrag zu zahlen oder Steuern nicht pünktlich entrichtet werden. Dann kann der Staat harte Bandagen anlegen, etwas was bei Betrügen im großen Ausmass kaum der Fall ist.


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