Senat für Soziales in Berlin vertritt falsche Rechtsauffassung, um Bezieher*innen von Sozialhilfe und Grundsicherung um ihre Ansprüche im Existenzminimum zu bringen
Der Zuschuss für Sehhilfen und Weisse Ware wird diesen vorenthalten. In den Zeiten radikaler Preissteigerungen wird Betroffenen nicht einmal die bereits vorhandene Regelleistung gewährt. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 23.07.2014 (Az. 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) entschieden, dass Sehhilfen, weisse Ware nicht hinreichend im Existenzminimum eingestellt sind und der Politik aufgegeben, …