Klage Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird zu Unrecht knapp über dem Hartz IV erhoben. Der Rundfunkbeitrag belastet Personen, die wenig verdienen besonders, da eine einheitliche Gebühr auf alle Einkommen erhoben wird, was bei niedrigen Einkommen wesentlich härter zu Buche schlägt als bei höheren. Individualklage anhängig. Der Rundfunkbeitrag wird nicht erhoben, wenn das Einkommen wenige Euro über Hartz IV …